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Ombudsmann

Ansprüche nicht verbindlich

Mit einer Presseerklärung hatte der BVK bekannt gegeben, dass seine Mitglieder zukünftig Entscheidungen des Ombudsmanns anerkennen werden. Gleichzeitig informierte er darüber, dass die Versicherungsunternehmen, die Mitglied des Versicherungsombudsmann e.V. sind, Entscheidungen des Ombudsmanns bis zu einem Betrag von 5000 Euro anerkennen, wobei es sich um Beschwerden von Versicherten gegen Versicherungsunternehmen handeln muss. Anders ist es aber bei Beschwerden gegen Versicherungsvermittler.    

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NÜRNBERGER

AutoVersicherung mit TÜV-Zertifikat

Als erstem deutschen Versicherer wurde der NÜRNBERGER für ihre Kfz-Schadenregulierung das TÜV NORD-Zertifikat „Geprüfte Service-Qualität" verliehen. Das strenge, dreistufige Prüfungsverfahren, in dem der TÜV NORD auch die Erfahrungen von 10.000 Kunden analysierte, bestätigt mit der Note 1,71 für die Kundenzufriedenheit die Qualität der Schadenregulierung.    

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FWW

Neue FundStars

Die FWW GmbH hat mit den FWW FundStars eine neue Entscheidungshilfe für Fondsinvestoren eingeführt. Das transparente Bewertungssystem beruht auf der allgemein vertrauten Sternesymbolik. Für die besten 20 Prozent der Fonds einer Kategorie werden künftig fünf Sterne vergeben, die schlechtesten 20 Prozent einer Kategorie werden mit lediglich einem Stern gekennzeichnet. Die Einteilung erfolgt in 20-Prozentschritten.    

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LBB-INVEST

Neue Weltzins-INVEST

Die Landesbank Berlin Investment (LBB-INVEST) hat eine neue Anleihe Weltzins-INVEST E000A1CXYM9) aufgelegt. Der Rentenfonds investiert in internationale Zinspapiere. Dabei liegt der Schwerpunkt auf Fremdwährungsanleihen lokaler Emittenten aus den Emerging Markets.    

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